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Google Bewertung/Rezension löschen
WebFetch gab in beiden Versuchen nur eine paraphrasierte Fassung zurück, keinen wörtlichen Text. Unten die vollständigere Fassung (2. Versuch) als Notbehelf, NICHT wortwörtlich; vor Verwendung gegen das Original prüfen.
Google Bewertung/Rezension löschen
“60% aller Online-Kunden geben an, sich von Online-Bewertungen beim Kauf beeinflussen zu lassen.” Negative Rezensionen können geschäftliche Chancen erheblich beeinträchtigen.
1. Schritt: Abmahnung
Das erste Vorgehen besteht darin, ein anwaltliches Abmahnschreiben an die Person zu versenden, die die negative Bewertung verfasst hat. “Viele Kunden lassen es nicht auf eine weitere gerichtliche Konfrontation ankommen.” Im besten Fall wird die negative Rezension in eine positive umgewandelt oder vollständig gelöscht.
2. Schritt: Google kontaktieren
Wenn die Abmahnung erfolglos bleibt, kontaktiert der Anwalt Google direkt. Die Kanzlei arbeitet mit einem irischen Anwalt zusammen. Bewertungen müssen den Rezensionsrichtlinien entsprechen, und der Rechtsanwalt kann Google auf Verstöße hinweisen.
Verstöße gegen Rezensionsrichtlinien:
- Werbung, Spam oder falsche Inhalte
- Nicht themenbezogene Inhalte
- Illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte
- Sexuelle oder anstößige Inhalte
- Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing
- Identitätsdiebstahl
- Interessenskonflikte
Verstöße gegen geltendes Recht:
- Unwahre Behauptungen beruhend auf Tatsachen
- Üble Nachrede
- Verleumdung
- Schmähkritik
- Beleidigung
Kosten: EUR 200 Pauschalhonorar für Schritte 1 und 2.
3. Schritt: Klage und Einstweilige Verfügung
Falls die Bewertung nicht gelöscht wird, kann Klage eingereicht werden. “In besonders dringenden Fällen können wir auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragen.” Eine Löschung kann dann binnen ein bis vier Wochen erfolgen.
Kosten: Die Abrechnung richtet sich nach dem RATG. Gerichtsgebühr: EUR 743. Im Erfolgsfall erhält der Mandant die Gebühr vom Gegner zurück.