Eugenio Gualtieri.

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KSV1870 und CRIF-Bewertung löschen lassen: So geht's

Ein negativer Eintrag beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) oder vom Centre for Research in International Finance (CRIF) kann Ihre finanzielle Zukunft erheblich beeinträchtigen.

Ob Kredit, Wohnung oder Mobilfunkvertrag – eine schlechte Bonitätsbewertung kann schnell zur Ablehnung führen.

Doch viele Betroffene wissen nicht: Nicht jeder Eintrag ist rechtmäßig oder dauerhaft zulässig.

Gemeinsam mit unserem Team zeigen wir Ihnen, wie Sie unrechtmäßige oder veraltete KSV1870 oder CRIF-Bewertungen löschen lassen können – rechtssicher und effizient.

Was bedeutet KSV1870 bzw. CRIF?

Der KSV1870 (Kreditschutzverband von 1870) und die CRIF GmbH sind die beiden wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Österreich. Beide sammeln und verwalten Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen, die beispielsweise von Banken, Leasingfirmen oder Mobilfunkanbietern genutzt werden, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen.

Während der KSV1870 als traditionsreicher Verein seit über 150 Jahren in Österreich tätig ist, ist die CRIF Teil einer internationalen Unternehmensgruppe mit Sitz in Italien. Gemeinsam tragen sie wesentlich zur Einschätzung finanzieller Risiken im Wirtschafts- und Konsumbereich bei.

Banken, Vermieter oder Geschäftspartner nutzen diese Informationen, um das finanzielle Risiko ihrer Kunden besser einschätzen zu können. Der Verband greift dabei auf unterschiedliche Datenquellen zurück – unter anderem auf Gerichtsdaten, Gläubigermeldungen und öffentliche Register.

Was ist eine KSV1870 oder CRIF-Bewertung? Wann erhalte ich diese?

Die KSV1870 oder CRIF-Bewertung (Bonitätsauskunft) ist ein Scoring-Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit auf Basis gesammelter Informationen wiedergibt.

Eine solche Bewertung wird erstellt, wenn Sie beispielsweise einen Kredit beantragen, ein Konto eröffnen oder eine Firma Ihre Bonität prüfen will.

Negative Einträge entstehen oft durch offene Forderungen, gerichtliche Mahnverfahren oder Privatkonkurse.

ACHTUNG:

Auch nach Beendigung solcher Verfahren bleiben diese Einträge häufig bestehen – zu Unrecht. Genau hier setzt die rechtliche Unterstützung durch unser Team an.

KSV1870 oder CRIF-Bewertung und Privatkonkurs

Ein Privatkonkurs führt meist zu einem negativen Eintrag beim KSV1870 oder CRIF.

Selbst nach Abschluss des Verfahrens – etwa durch Zahlung eines Sanierungsplans oder durch Restschuldbefreiung – bleiben die Daten oft mehrere Jahre gespeichert.

Viele Betroffene gehen fälschlicherweise davon aus, dass dies rechtens sei. Tatsächlich gibt es klare Fristen (5 Jahre), nach deren Ablauf eine Löschung möglich ist.

Unser Team prüft im Einzelfall, ob Ihre Daten zu Unrecht gespeichert oder sogar unzulässig veröffentlicht werden – und setzt Ihre Rechte konsequent durch.

Praxisfall: Löschung negativer Bonitätseinträge nach Privatkonkurs

Herr F. beantragte nach seinem abgeschlossenen Privatkonkurs die Löschung negativer Einträge beim KSV1870, was zunächst abgelehnt wurde. Mit Unterstützung von unserem Team klagte er erfolgreich gegen die unrechtmäßige Speicherung. Das Gericht entschied auf Löschung der Einträge – ein wichtiger Schritt für Herrn F.s finanzielle Rehabilitation.

Herr F. hatte vor einigen Jahren einen Privatkonkurs durchlaufen, den er mittlerweile vollständig abgeschlossen und alle Auflagen erfüllt hatte. Trotz des rechtskräftigen Abschlusses wurde seine negative Bonitätsbewertung weiterhin beim KSV1870 geführt. Dies beeinträchtigte ihn erheblich – beispielsweise bei der Wohnungssuche und bei Kreditverhandlungen mit Banken.

Er stellte daher beim KSV1870 den Antrag auf Löschung der negativen Einträge. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, obwohl laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Recht personenbezogene Daten, insbesondere solche mit schwerwiegenden Auswirkungen wie Bonitätsmerkmale, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden müssen.

Daraufhin wandte sich Herr F. an unser Team, das auf Datenschutzrecht spezialisiert ist. Gemeinsam reichten wir Klage gegen den KSV1870 ein. Nach einer gerichtlichen Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die weitere Speicherung der negativen Einträge tatsächlich rechtswidrig war. Es erging ein Beschluss, der die Löschung der Einträge anordnete.

Dank dieses Erfolgs ist Herr F. nun wieder in der Lage, am wirtschaftlichen Leben ohne die Altlasten seines früheren Konkurses teilzunehmen.

KSV1870 oder CRIF-Bewertung: Wann muss sie gelöscht werden?

Eine Bewertung muss gelöscht werden, wenn:

  • Keine Einzelfallprüfung erfolgt ist (automatisch erstellte Bewertungen sind nicht rechtens)
  • Die gesetzlichen Speicherfristen (nach VwGH 5 Jahre) abgelaufen sind,
  • Der Eintrag veraltet oder faktisch falsch ist,
  • Der Eintrag Ihre Rechte auf Datenschutz oder Rehabilitation verletzt,
  • Kein berechtigtes Interesse mehr an der Verarbeitung der Daten besteht.

Unser Team prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern übernimmt auch die Argumentation gegenüber dem KSV oder CRIF – für maximale Erfolgschancen.

Wann ist eine Veröffentlichung einer KSV1870 oder CRIF-Bewertung illegal?

Die Veröffentlichung kann unrechtmäßig sein, wenn:

  • Keine Einzelfallprüfung erfolgt ist. Nur automatisch erstellte Bewertungen sind nach aktueller Rechtsprechung unrechtmäßig.
  • Die Bewertung fehlerhaft oder veraltet ist,
  • Die Daten ohne ausreichendes berechtigtes Interesse verarbeitet wurden,
  • Sie nach einem abgeschlossenen Privatkonkurs keine offene Verpflichtung mehr haben,
  • Die Veröffentlichung Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt (DSGVO, § 1 DSG).

Unser Team stellt sicher, dass Ihre Ansprüche auf Löschung rechtlich fundiert und durchsetzbar sind – auch gegenüber Datenschutzbehörden oder gegebenenfalls vor Gericht.

Brauche ich einen Anwalt?

Die Löschung eines KSV bzw. CRIF-Eintrags ist keine bloße Formalität.

Es geht um komplexe Datenschutz-, Insolvenz- und Zivilrechtsfragen, bei denen Fehler schnell zu Ablehnungen führen.

Ein erfahrener Anwalt weiß, welche Argumente bei der Auskunftei und ggf. vor Behörden oder Gerichten zählen. Zudem übernimmt er die gesamte Kommunikation – Sie müssen sich nicht mit juristischen Fachausdrücken oder Fristen auseinandersetzen.

Das Ergebnis: Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Löschung steigen deutlich – und Sie sparen Zeit, Nerven und im Zweifel viel Geld.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine KSV1870 oder CRIF Bewertung illegal ist?

Mit Unterstützung von unserem Team läuft die Löschung rechtssicher, effizient und möglichst stressfrei ab:

1. Selbstauskunft anfordern

Fordern Sie Ihre kostenlose Selbstauskunft beim KSV1870 oder CRIF an. Dies geht einmal pro Jahr kostenlos.

Auf Wunsch übernimmt unser Team bereits diesen Schritt für Sie.

2. Eintrag juristisch prüfen lassen

Nicht jeder Eintrag ist zulässig. Unser Team prüft, ob:

  • Fristen abgelaufen sind,
  • die Daten rechtlich korrekt verarbeitet wurden,
  • ein Löschanspruch nach DSGVO, § 1 DSG oder anderen Normen besteht.

3. Löschantrag durch unser Team einreichen

Ein professionell formuliertes Schreiben durch einen Anwalt wirkt deutlich stärker.

Unser Team fordert unter Fristsetzung die Löschung – mit klarer rechtlicher Begründung.

4. Reaktion des KSV bzw. CRIF abwarten

Die Auskunfteien haben in der Regel 8 Wochen Zeit zu reagieren. Erfolgt keine oder eine unzureichende Reaktion, bereitet unser Team eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde vor.

5. Weitere rechtliche Schritte bei Bedarf

Sollten die Auskunfteien sich weigern, wird Ihr Fall an die Datenschutzbehörde übermittelt oder zivilrechtlich verfolgt.

Auch dabei begleitet Sie unser Team – bis zur endgültigen Löschung des Eintrags.