Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? – Ausweisleistung bei der Polizei
Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? – Ausweisleistung bei der Polizei
Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? Muss ich meinen Ausweis immer zeigen? Kann die Polizei immer meinen Ausweis verlangen? Kann ich die Ausweisleistung verweigern? Was passiert, wenn ich sie verweigere? Was ist, wenn ich festgenommen wurde, weil ich meinen Ausweis nicht zeigen wollte oder konnte? Kann ich etwas gegen eine unrechtmäßige Ausweiskontrolle machen? Kann ich mich beschweren?
Es gibt in Österreich nur wenige Gründe, aus denen die Polizei eine Ausweisleistung rechtmäßig verlangen darf. Trotzdem verlangt die Polizei immer wieder einen Ausweis – ganz besonders bei Personen, die nicht aus Österreich kommen. Doch wie ist die rechtliche Lage? Wann darf die Polizei wirklich einen Ausweis verlangen?
Was ist eine Ausweisleistung?
Ausweisleistung bedeutet, dass eine Person ihre Identität mit Hilfe eines Lichtbildausweises oder Ähnlichem nachweist. Steht der Verdacht einer strafbaren Handlung im Raum, darf die Polizei Ihre Identität feststellen. Dafür müssen Sie Ihren Ausweis zeigen. Haben Sie keinen Ausweis bei sich, darf die Polizei Sie auf die Polizeistation mitnehmen, um eine Identitätsfeststellung durchzuführen.
Muss ich immer einen Ausweis mitführen?
In Österreich besteht keine allgemeine Ausweispflicht. Das heißt, man muss keinen Ausweis mitführen (Ausnahme: Führerschein beim Autofahren).
EU-Bürger müssen einen Reisepass mitführen und Drittstaatsangehörige müssen einen Identitätsnachweis (zum Beispiel eine Aufenthaltskarte) vorweisen können.
Allerdings bedeutet das nicht, dass die Polizei jederzeit nach einem Ausweis verlangen darf. Hierfür gibt es strenge gesetzliche Bestimmungen, an die sich die Polizei halten muss.
Wann darf die Polizei meine Identität feststellen?
Die Polizei darf nicht willkürlich Ihren Ausweis verlangen bzw. Ihre Identität feststellen. Im Sicherheitspolizeigesetz (§ 35 SPG) ist klar festgelegt, wann die Polizei Ihren Ausweis verlangen darf:
- wenn der Verdacht besteht, dass Sie an einer gefährlichen Handlung beteiligt oder Zeuge einer solchen Handlung waren;
- wenn sich an Ihrem Aufenthaltsort kürzlich eine Straftat ereignet hat (wobei eine bloße Häufung von Straftaten an einem bestimmten Ort nicht ausreicht, um Ausweise zu kontrollieren);
- wenn Sie sich in einer Notsituation befinden und eine Identitätsfeststellung notwendig ist.
Andere Gründe können zum Beispiel sein: die Feststellung der Identität eines abgängigen Minderjährigen, einer psychisch kranken Person oder eines geflohenen Häftlings.
An Grenzen und Flughäfen besteht auch in Österreich eine Ausweispflicht.
Was kann ich gegen eine rechtswidrige Ausweiskontrolle tun?
Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass die Kontrolle durch die Polizei rechtswidrig erfolgt ist?
- Beweise sichern: Machen Sie ein Video von der Amtshandlung (Darf ich Polizisten filmen?). Machen Sie sich genaue Notizen und schreiben Sie sich die Kontaktdaten etwaiger Zeugen auf.
- Melden Sie sich bei uns: Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte.
- Maßnahmenbeschwerde: Diese ist sehr wichtig, damit solche Übergriffe durch die Polizei nicht mehr stattfinden. Die Kosten dieser Beschwerde muss die Behörde tragen, wenn die Beschwerde Erfolg hat.
Kann ich eine Ausweisleistung auch verweigern?
Ja. Sie können eine Ausweisleistung verweigern, besonders wenn kein Grund dafür besteht. Dann wird die Polizei Sie allerdings auf die Polizeistation mitnehmen wollen, um Ihre Identität festzustellen. Bleiben Sie freundlich und kontaktieren Sie uns.
Ich wurde zur Identitätsfeststellung festgenommen. Was mache ich jetzt?
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und freundlich zu bleiben.
Wenn Sie noch auf der Polizeistation sind: Rufen Sie uns sofort an. Wir beraten Sie und können, falls nötig, auch jemanden vorbeischicken.
Wenn Sie nicht mehr auf der Station sind: Schildern Sie uns über das Anfrageformular im Detail, was passiert ist, und schicken Sie Bilder oder Videos gleich mit. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen und besprechen die weitere Vorgehensweise.