Eugenio Gualtieri.

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Drohung, Nötigung oder Schwere Nötigung - wann ist man strafbar?

Schnell gesagt, doch plötzlich vor Gericht: Wer jemanden unter Druck setzt oder zu etwas zwingt, kann wegen Nötigung bestraft werden. Doch wo liegt die Grenze? Ist eine Drohung schon strafbar? Und was, wenn alles nur ein Missverständnis war? Besonders brisant wird es, wenn einem schwere Nötigung vorgeworfen wird – dann drohen hohe Strafen.

Ob als Betroffener oder Beschuldigter: Wer sich mit Nötigung konfrontiert sieht, sollte seine Rechte kennen. Wir erklären, worauf es ankommt und wie Sie sich verteidigen können.

Wie können wir Ihnen helfen?

Was bedeutet Nötigung? Was bedeutet Drohung?

Nötigung bedeutet, dass jemand einen anderen Menschen mit Gewalt oder Drohungen dazu zwingt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

In Österreich ist das nach § 105 StGB strafbar. Eine Drohung kann dabei viele Formen haben – zum Beispiel die Ankündigung von Gewalt, der Schaden an Eigentum oder das Androhen von Nachteilen im Beruf. Entscheidend ist, dass die betroffene Person sich unter Druck gesetzt fühlt und keinen freien Willen mehr hat.

Drohung bedeutet im rechtlichen Sinn, dass jemand einem anderen ein Übel (also etwas Nachteiliges oder Gefährliches) in Aussicht stellt, um ihn einzuschüchtern oder zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen.

Wichtig dabei ist:

  1. Das angedrohte Übel muss ernst gemeint oder zumindest so wahrgenommen werden.

  2. Es geht nicht darum, dass das Übel tatsächlich eintritt, sondern dass es glaubhaft angedroht wird.

  3. Die Drohung kann verbal, schriftlich oder durch Gesten erfolgen.

Was zählt als Nötigung bzw. schwere Nötigung?

Nötigung kann in vielen Alltagssituationen vorkommen und strafbar sein.

Nötigung hat die Willensbeugung des Opfers zur Folge ohne dass ein Vermögensschaden eingetreten wird.

Auch im beruflichen Umfeld kann Nötigung passieren – etwa wenn ein Chef einem Mitarbeiter droht, ihn zu kündigen, falls er nicht einer bestimmten Anweisung folgt.

Im Straßenverkehr kommt es ebenfalls vor, zum Beispiel wenn ein Autofahrer einen anderen absichtlich bedrängt und zwingt, schneller zu fahren oder eine rote Ampel zu überfahren.

Eine schwere Nötigung liegt vor, wenn besonders drastische Drohungen im Spiel sind, etwa wenn jemand unter Waffengewalt gezwungen wird, eine Straftat zu begehen oder einen Vertrag zu unterschreiben. Je nach Schwere des Falls können hohe Strafen drohen.

Was ist gefährliche Drohung?

Eine gefährliche Drohung liegt nach § 107 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn jemand einen anderen mit einer Verletzung an Leib oder Leben, an Ehre oder Vermögen ernstlich bedroht und dadurch berechtigterweise Furcht ausgelöst wird.

Entscheidend ist dabei, dass die Drohung ernst gemeint ist und vom Bedrohten als glaubwürdig und bedrohlich wahrgenommen wird.

Was ist die Strafe für Nötigung und gefährliche Drohung?

Die Strafen für Nötigung in Österreich hängen davon ab, wie schwer die Tat war.

Grundsätzlich ist Nötigung nach § 105 StGB strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe (bis zu 720 Tagessätze) bestraft werden. Wenn jedoch bestimmte Umstände hinzukommen – zum Beispiel wenn die Nötigung mit besonders gefährlichen Drohungen oder Gewalt durchgeführt wurde –, spricht man von schwerer Nötigung nach § 106 StGB. In solchen Fällen drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Wird die Nötigung gegen eine besonders schutzbedürftige Person begangen oder führt sie zu schweren Folgen, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Eine gefährliche Drohung nach § 107 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa wenn die Drohung länger andauert, mehrere Personen betrifft oder besonders gefährlich ist – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel nur auf Antrag des Opfers, es sei denn, es liegt ein besonders schwerer Fall vor.

Jede Situation wird individuell geprüft, und wer beschuldigt wird, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen.

Eine gute rechtliche Beratung ist unumgänglich. Lassen Sie uns helfen!

Vorwurf der gefährlichen Drohung - Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin wurde der schweren Drohung angezeigt. Doch durch gewissenhafte und professionelle Arbeit, konnte unser Team beweisen, dass die Anschuldigungen falsch waren und ein Einstellen des Verfahrens erwirken.

An einem ruhigen Nachmittag war Anastasia D. mit ihrem Hund spazieren, als sie auf eine andere Hundehalterin traf, die gleich vier Hunde bei sich hatte. Aus Rücksicht wollte Anastasia der Frau ausweichen, um ein mögliches Chaos zwischen den Tieren zu vermeiden. Doch anstatt dankbar zu reagieren, wurde die andere Frau plötzlich laut und aggressiv. Es kam zu einem kurzen Wortgefecht, woraufhin Anastasia den Spaziergang abbrach und nach Hause ging.

Wenig später stand überraschend die Polizei vor ihrer Tür. Die Hundehalterin hatte Anzeige erstattet – wegen gefährlicher Drohung. Sie behauptete, Anastasia hätte sie mit einem Pfefferspray bedroht. Doch die Vorwürfe hielten einer genauen Prüfung nicht stand.

Unser Team übernahm den Fall. Durch akribische Arbeit und klare Beweisführung konnten wir nachweisen, dass die Anschuldigungen gegen Anastasia haltlos waren. Es stellte sich heraus, dass es keinerlei Anzeichen für eine tatsächliche Bedrohung gab – weder Zeugen noch Spuren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein.

Für Anastasia D. endete die belastende Erfahrung dank der professionellen Unterstützung ohne rechtliche Folgen – und mit dem klaren Gefühl, dass Wahrheit und Gerechtigkeit obsiegen können.

Was bedeutet Nötigung im Straßenverkehr?

Nötigung im Straßenverkehr kann auf verschiedene Weise geschehen, etwa durch aggressives Drängeln, riskantes Schneiden, absichtliches Blockieren oder sogar durch gezielte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Entscheidend ist, dass die Handlung darauf abzielt, den anderen Fahrer unter Druck zu setzen oder einzuschüchtern.

Ein klassisches Beispiel wäre, wenn ein Autofahrer einem anderen dicht auffährt, ihn mit Lichthupe oder Hupen bedrängt und zum schnelleren Fahren zwingt. Auch das absichtliche Blockieren eines Fahrstreifens, um jemanden am Überholen zu hindern, oder das Bedrohen eines anderen Fahrers durch absichtliches Zufahren zählt als Nötigung. In schweren Fällen kann sogar das absichtliche Abbremsen auf der Autobahn, um ein anderes Fahrzeug zu gefährden, als schwere Nötigung eingestuft werden.

Welche Strafen drohen?

Nötigung im Straßenverkehr fällt unter § 105 StGB (Nötigung) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Wenn es sich um eine schwere Nötigung handelt, bei der etwa Gewalt angewendet oder eine besonders gefährliche Situation herbeigeführt wird, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine solche Tat auch verkehrsrechtliche Folgen haben. Das kann bedeuten:

  • Führerscheinentzug

  • Hohe Verwaltungsstrafen

  • Eintrag im Führerscheinregister

  • Mögliche Schadenersatzforderungen von betroffenen Personen

Da Nötigung im Straßenverkehr oft auf Video aufgezeichnet oder von Zeugen beobachtet wird, ist eine gute Verteidigung entscheidend, wenn man einer solchen Tat beschuldigt wird. Wer sich in einer solchen Situation wiederfindet, sollte schnell rechtlichen Rat einholen.

Was kann ich machen wenn mir Nötigung vorgeworfen wird?

Ein Vorwurf wegen Nötigung oder schwerer Nötigung ist kein Bagatelldelikt – es drohen hohe Strafen, ein Eintrag im Strafregister und sogar Haftstrafen. Handeln Sie richtig, um sich bestmöglich zu verteidigen! Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Ruhe bewahren und nichts überstürzt tun

Wenn Sie eine Anzeige oder eine Vorladung von der Polizei erhalten, vermeiden Sie es, impulsiv zu reagieren oder mit der Gegenpartei zu diskutieren. Jede Aussage, die Sie jetzt treffen, kann gegen Sie verwendet werden.

2. Keine Aussage ohne Anwalt!

Sie sind nicht verpflichtet, sich ohne rechtlichen Beistand zu äußern. Verzichten Sie auf Spontanaussagen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft – auch wenn Sie unschuldig sind. Falsche oder missverständliche Aussagen können später schwerwiegende Folgen haben.

3. Sofort rechtliche Hilfe holen – unser Team kontaktieren

Ein erfahrener Verteidiger kann bereits im frühen Stadium des Verfahrens entscheidend sein. Unser Team ist spezialisiert auf Strafrecht und weiß genau, wie man sich gegen solche Vorwürfe verteidigt. Kontaktieren Sie uns sofort, um Ihre Situation zu besprechen.

4. Beweise sichern

Gibt es Zeugen, Nachrichten, Videos oder andere Beweise, die Ihre Unschuld belegen? Notieren Sie sich alle wichtigen Details und übergeben Sie diese Ihrem Anwalt.

5. Strategie entwickeln und aktiv verteidigen

Mit unserem Team an Ihrer Seite erhalten Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir analysieren den Fall, prüfen die Vorwürfe genau und sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Lassen Sie sich nicht alleine in ein Strafverfahren ziehen!

Mit unserem Team haben Sie einen erfahrenen Verteidiger, der für Ihr Recht kämpft.

Wir sind Experten im Strafrecht und wissen genau, wie wir Sie in solchen Fällen bestmöglich verteidigen.