Eugenio Gualtieri.

Start › Strafrecht

Körperverletzung - was kann ich machen?

Körperverletzung ist ein ernstes Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Ob eine harmlose Auseinandersetzung oder eine schwerwiegende Verletzung – schnell kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Doch was genau gilt als Körperverletzung, welche Strafen drohen, und welche Rechte haben Opfer? Was kann ich machen wenn ich der Beschuldigte bin?

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen können.

Lesen Sie auch weiter unten unsere neueste Erfolgsstory in einem Fall der Körperverletzung.

Was bedeutet Körperverletzung?

In Österreich ist die Körperverletzung ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 83–88 geregelt ist.

Grundsätzlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dabei wird zwischen verschiedenen Schweregraden unterschieden – von der einfachen Körperverletzung bis hin zu schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen.

Auch fahrlässige Körperverletzungen, etwa durch Unfälle oder Nachlässigkeit, können strafbar sein. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und ob sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Besondere Umstände, wie Gewalttaten gegen Schutzbefohlene oder die Verwendung gefährlicher Mittel, können die Strafe zusätzlich verschärfen.

Welche Arten an Körperverletzung gibt es?

Nach österreichischem Recht gibt es verschiedene Arten der Körperverletzung, die sich nach Schweregrad und Tathandlung unterscheiden:

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)

Dies bedeutet eine Person misshandelt eine andere körperlich oder schädigt diese an der Gesundheit.

2. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)

Die Verletzung verursacht eine ernsthafte Gesundheitsschädigung oder das Opfer ist länger als 24 Tage arbeitsunfähig.

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge (§ 85 StGB)

Wenn eine Körperverletzung eine länger oder gar für immer andauernde schwerwiegende Folge hat (Gehörverlust, Arbeitsunfähigkeit, …).

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)

Die Verletzung hat den Tod der betroffenen Person zur Folge.

5. Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)

Eine Verletzung die vorsätzlich einer Person zugefügt wird.

6. Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)

Eine Verletzung wird durch fahrlässiges Verhalten des Täters zugefügt.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich?

Der Unterschied zwischen vorsätzlicher (absichtlicher) und fahrlässiger Körperverletzung liegt in der Absicht des Täters.

Vorsätzlich (absichtlich) bedeutet, dass jemand eine andere Person bewusst verletzen wollte oder zumindest wusste, dass es passieren wird und es in Kauf genommen hat.

Ein Beispiel wäre eine Schlägerei, bei der jemand absichtlich zuschlägt.

Fahrlässig bedeutet, dass die Verletzung nicht absichtlich, sondern durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit entstanden ist.

Ein Beispiel wäre ein Autofahrer, der eine rote Ampel übersieht und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand verletzt wird.

In beiden Fällen kann es rechtliche Konsequenzen geben – bei vorsätzlicher Körperverletzung sind die Strafen jedoch meist deutlich höher.

Was sind die strafrechtlichen Folgen einer Körperverletzung?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Körperverletzung in Österreich hängen von der Schwere der Tat und den Begleitumständen ab.

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)

Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 720 Tagessätze) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

2. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)

Wenn die Verletzung schwerwiegender ist (z. B. eine längere Arbeitsunfähigkeit), drohen 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge (§ 85 StGB)

Diese Körperverletzung wird mit 1-10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)

Bei vorsätzlich herbeigeführter schwerer Verletzung mit tödlicher Folge kann das Urteil 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen.

5. Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)

Absichtlich schwere Körperverletzung: 1-10 Jahre

Wenn die Person ein Polizist etc. ist: 2-10 Jahre

Körperverletzung mit Dauerfolge: 1-15 Jahre

6. Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)

Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten geahndet.

Neben der strafrechtlichen Ahndung können auch zivilrechtliche Konsequenzen folgen.

Kann ich Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekommen?

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen hat eine Körperverletzung in Österreich auch zivilrechtliche Folgen, insbesondere für den Täter, der dem Opfer Schaden zugefügt hat. Das bedeutet, dass das Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern kann.

1. Schadenersatz

Deckt die materiellen Schäden, die durch die Verletzung entstanden sind. Dazu gehören etwa Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Therapiekosten, Medikamentenkosten sowie Verdienstausfälle, wenn das Opfer aufgrund der Verletzung nicht arbeiten kann.

2. Schmerzensgeld

Ein finanzieller Ausgleich für körperliche und psychische Schmerzen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung und der Dauer der Beeinträchtigung.

3. Pflegekosten und Rentenansprüche

Falls die Verletzung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, kann das Opfer Ersatz für notwendige Pflege- oder Betreuungskosten verlangen.

In schweren Fällen kann auch ein dauerhaftes Einkommen (Rente) gefordert werden, wenn das Opfer nicht mehr arbeiten kann.

4. Haftung des Täters

Der Täter ist für diese Kosten verantwortlich und muss sie selbst tragen – oder seine Haftpflichtversicherung, falls eine solche besteht.

In manchen Fällen kann es auch eine Mitverschuldensprüfung geben, wenn das Opfer zur Eskalation beigetragen hat.

Um solche Ansprüche geltend zu machen, ist oft ein zivilrechtliches Verfahren erforderlich. Unser Team kann hier helfen, die Ansprüche durchzusetzen um eine faire Entschädigung zu erhalten.

Was kann ich machen wenn ich einer Körperverletzung beschuldigt werde?

Das wichtigste ist ruhig zu bleiben und folgende Schritte zu beachten:

1. Keine Aussagen ohne Anwalt

  • Der wichtigste Schritt ist, zunächst keine Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen, bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Ungenaue oder unbedachte Aussagen können später gegen die beschuldigte Person verwendet werden.

2. Rechtsanwalt hinzuziehen

  • Ein erfahrener Strafverteidiger kann die beste Strategie entwickeln, Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob eine Verteidigung auf Notwehr, Fahrlässigkeit oder fehlende Beweise gestützt werden kann.

3. Beweise sichern

  • Falls es Zeugen gibt oder Videoaufnahmen existieren, die die Unschuld belegen, sollten diese umgehend gesichert werden. Auch medizinische Gutachten oder andere Beweise können helfen, die Situation aufzuklären.

4. Mögliche außergerichtliche Einigung prüfen

  • In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer (z. B. eine Zahlung von Schmerzensgeld) helfen, ein Strafverfahren abzuwenden oder die Strafe zu mildern.

5. Gerichtliches Verfahren abwarten

  • Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld. Hierbei ist eine professionelle Verteidigung entscheidend, um eine möglichst milde Strafe oder einen Freispruch zu erreichen.

Wichtig ist, ruhig zu bleiben und sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.

Hier können wir auf jeden Fall helfen.

Unsere neueste Erfolgsstory

Stefan S. war eines schönen Abends mit seinen Freunden in einem bekannten Club im Wiener ersten Bezirk feiern. Sie machten sich einen schönen Abend zusammen.

In den frühen Morgenstunden, als der Club zusperrte und Stefan sich auf den Weg nach Hause machen wollte, entdeckte er eine junge Frau auf einer Bank sitzen. Sie war klar alkoholisiert und es sah auch so aus, als würde sie von einem Mann belästigt werden. Stefan ließ gar nicht lange auf sich warten und schritt sofort ein um die junge Dame zu schützen. Darauf zog der Mann ein Messer und bedrohte Stefan mit diesem. Zusammen mit seinem Freund gelang es Stefan aber die Lage zu deeskalieren und alle gingen ohne weiteren Vorfall getrennte Wege.

Doch nur 15 Minuten später wurde Patrick plötzlich von der Polizei angehalten und mitgenommen. Der junge Mann und die junge Frau hatten ausgesagt, dass Patrick mit dem Messer gedroht haben soll und den jungen Mann geschlagen habe.

Es folgte also eine Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Durch eine perfekte Strategie, die unser Team zurecht legte, konnte vor Gericht bewiesen werden, dass die Geschichte des jungen Mannes nicht stimmte, und schließlich musste dieser auch vor Gericht zugeben, dass er sich eigentlich gar nicht erinnern konnte was genau passiert ist.

Unser Mandant wurde also vollkommen freigesprochen.

Was kann ich machen?

Egal, ob Sie das Opfer einer Körperverletzung sind und Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern möchten oder ob Sie beschuldigt werden und sich verteidigen müssen – in beiden Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln.

Die beste Entscheidung ist, sich an unser Team zu wenden. Sie erhalten kompetente rechtliche Unterstützung, sei es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Opfer oder der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vorwürfe.

Unser Team kennt die Feinheiten des Straf- und Zivilrechts und setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.