Erwischt mit Drogen? Was Sie jetzt über das Suchtmittelgesetz wissen müssen!
Ein Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich hält man eine Anzeige wegen Drogenbesitzes in den Händen.
Doch was bedeutet das genau? Welche Strafen drohen? Und gibt es eine Möglichkeit, die Folgen zu minimieren?
Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) ist komplex, und schon kleine Mengen an verbotenen Substanzen können ernste rechtliche Konsequenzen haben. Doch nicht jede Anzeige führt automatisch zu einer Verurteilung! Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft schon früh im Verfahren eingreifen und Schlimmeres verhindern.
Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was Sie jetzt tun sollten – und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können!
Was ist das österreichische Suchtmittelgesetz?
Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) regelt den Umgang mit Drogen und legt fest, welche Substanzen verboten sind und welche Strafen bei Verstößen drohen. Grundsätzlich ist der Besitz, Erwerb und die Weitergabe illegaler Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin strafbar.
Allerdings unterscheidet das Gesetz zwischen Eigenkonsum und Handel: Wer Drogen nur für sich selbst besitzt, kann unter bestimmten Bedingungen mit einer milderen Strafe oder einer gerichtlichen Diversion, wie einer Therapie, rechnen.
Beim Drogenhandel hingegen drohen hohe Strafen, insbesondere wenn es um große Mengen oder den Verkauf an Minderjährige geht. Das Gesetz sieht außerdem eine Unterscheidung zwischen geringen und großen Mengen vor – je größer die Menge, desto härter die Konsequenzen.
In schweren Fällen kann es zu mehrjährigen Haftstrafen kommen. Das SMG versucht dabei, zwischen Bestrafung und Hilfsangeboten für Süchtige abzuwägen. Wer mit Drogen erwischt wird oder eine Anzeige erhält, sollte die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen – eine rechtzeitige und professionelle Verteidigung kann entscheidend sein.
Welche Strafen gibt es für Suchtmittelbesitz?
Die Strafen für den Besitz von Suchtmitteln in Österreich hängen von der Menge und der Art der Droge ab.
Wer nur eine geringe Menge für den Eigenkonsum besitzt, kann oft mit einer Diversion rechnen – das bedeutet, dass das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird, etwa wenn die betroffene Person sich zu einer Therapie bereiterklärt.
Für größere Mengen, die über den Eigenbedarf hinausgehen, sieht das Suchtmittelgesetz härtere Strafen vor. Der Besitz von großen Mengen harter Drogen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Besonders schwerwiegende Fälle, wie der Besitz von Suchtmitteln mit der Absicht, diese weiterzugeben, können sogar zu höheren Haftstrafen führen. Die genauen Konsequenzen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab – daher ist es entscheidend, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Was bedeutet “Eigenbedarf”?
Eigenbedarf bedeutet, dass jemand Suchtmittel nur für den persönlichen Konsum besitzt, ohne sie weiterzugeben oder damit zu handeln. Im österreichischen Suchtmittelgesetz (SMG) ist der Eigenbedarf zwar nicht ausdrücklich erlaubt, wird aber milder behandelt als der Handel mit Drogen.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen geringen Mengen, die für den Eigenkonsum bestimmt sind, und größeren Mengen, die auf eine Weitergabe hindeuten. Wer mit einer geringen Menge erwischt wird, kann oft mit einer Diversion rechnen – das bedeutet, dass das Verfahren unter bestimmten Auflagen eingestellt wird, beispielsweise durch die Teilnahme an einer Suchtberatung oder Therapie. In manchen Fällen kann sogar von einer Strafe abgesehen werden.
Wer jedoch wiederholt mit Drogen auffällt oder größere Mengen besitzt, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen. Besonders wichtig ist, dass die Beurteilung des Eigenbedarfs immer vom Einzelfall abhängt – eine rechtliche Beratung kann helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu finden.
Musterfall: Der Fall von Lukas S. – Keine Haftstrafe dank kluger Verteidigung
Lukas S. wird mit 40g Cannabis erwischt. Durch eine perfekt Strategie und viel Arbeit kann unser Team eine Diversion aushandeln. Lukas S. muss also nicht in Haft und bekommt auch keinen Eintrag ins Strafregister.
Lukas S., ein 24-jähriger Student, wurde bei einer Polizeikontrolle mit 40 Gramm Cannabis erwischt. Da diese Menge über dem lag, was üblicherweise als Eigenbedarf gilt, wurde er wegen Besitzes und Weitergabe von Suchtmitteln angeklagt. Für ihn stand viel auf dem Spiel – eine Verurteilung hätte nicht nur eine mögliche Haftstrafe, sondern auch massive Auswirkungen auf seine Zukunft bedeutet. In seiner Verzweiflung wandte er sich an unser Team, das sofort eine umfassende Verteidigungsstrategie erarbeitete.
Das wichtigste Ziel war, nachzuweisen, dass Lukas das Cannabis nicht weiterverkaufen, sondern ausschließlich selbst konsumieren wollte. Unser Team brachte Beweise vor, dass Lukas keine Dealer-Kontakte hatte und kein Geld mit Drogen verdiente. Zudem legten wir dar, dass Lukas in einem strukturierten Umfeld lebte und bereit war, eine Suchtberatung in Anspruch zu nehmen. Durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft konnte unser Team erreichen, dass Lukas eine gerichtliche Diversion angeboten wurde – das bedeutete, dass er durch die Teilnahme an einem Präventionsprogramm einer Verurteilung entgehen konnte.
Dank der Expertise und Erfahrung von unserem Team musste Lukas keine Haftstrafe antreten, erhielt keinen Eintrag ins Strafregister und konnte sein Leben ohne strafrechtliche Folgen weiterführen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren – mit der richtigen Strategie kann selbst in schwierigen Situationen eine Lösung gefunden werden.
Was sind die Strafen für eine Menge die den Eigenbedarf übersteigt?
In Österreich gibt es keine fixe gesetzliche Grenze für die Eigenbedarfsmenge, da diese je nach Suchtmittel und Einzelfall unterschiedlich beurteilt wird. Allerdings gibt es Richtwerte: Beispielsweise gelten bei Cannabis bis zu 20 Gramm THC (reines Wirkstoffgewicht) oft noch als Eigenbedarf. Bei anderen Drogen wie Kokain, Heroin oder Amphetaminen sind die Grenzwerte deutlich niedriger. Wer mit einer Menge über diesen Richtwerten erwischt wird, kann nicht mehr auf eine milde Behandlung wegen Eigenbedarfs hoffen.
Die Strafen für den Besitz von größeren Mengen richten sich nach dem Suchtmittelgesetz (SMG). Wer größere Mengen mit sich führt, wird oft automatisch verdächtigt, mit Drogen zu handeln – selbst wenn kein direkter Verkaufsnachweis vorliegt. In solchen Fällen drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Haft gemäß § 27 SMG. Falls es sich um besonders große Mengen handelt, die den Grenzwert für “bedeutende Mengen” überschreiten (z. B. 40 Gramm reines THC), kann die Strafe laut § 28a SMG sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, eine Haftstrafe zu vermeiden – etwa durch Diversion, Therapie statt Strafe oder eine geschickte Verteidigungsstrategie.
Genau hier können wir helfen: Durch eine professionelle Verteidigung können wir nachweisen, dass keine Verkaufsabsicht vorlag und für den Mandanten die bestmögliche Lösung erwirken.
Was kann ich machen wenn ich mit Suchtmitteln erwischt wurde?
Folgen Sie diesen Schritten um das bestmöglichste Ergebnis zu bekommen:
1. Ruhig bleiben & Aussage verweigern
Wenn die Polizei Sie mit Suchtmitteln erwischt, sagen Sie nichts ohne Anwalt! Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Eine unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
2. Keine Zustimmung zu Schnellverfahren oder Durchsuchung
Die Polizei könnte versuchen, Ihnen ein Schnellverfahren vorzuschlagen oder Ihre Wohnung zu durchsuchen. Lehnen Sie dies ab und bestehen Sie auf Ihren Anwalt.
3. Dokumentieren Sie den Vorfall
Falls möglich, merken Sie sich die genauen Umstände der Kontrolle: Wo war es? Was wurde gesagt? Gab es Zeugen? Diese Details können später wichtig für Ihre Verteidigung sein.
4. Sofort unser Team kontaktieren
Je schneller Sie rechtliche Unterstützung haben, desto besser stehen Ihre Chancen. Wir sind Experten im Suchtmittelstrafrecht und wissen genau, welche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall die beste ist.
5. Verteidigungsstrategie mit unserem Team erarbeiten
Je nach Menge und Art des Suchtmittels kann unser Team prüfen, ob eine Diversion (Therapie statt Strafe) möglich ist oder ob die Polizei Sie zu Unrecht verdächtigt. Falls eine Anklage droht, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
6. Sich auf das Verfahren vorbereiten
Falls Ihr Fall vor Gericht geht, werden Sie durch unser Team optimal vorbereitet. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht unnötig hart bestraft werden und alle Möglichkeiten zur Milderung ausgeschöpft werden.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich von unserem Team beraten.
Was kann ich machen wenn ich fälschlicherweise wegen Suchtmittelbesitz angezeigt werde?
Wenn Sie fälschlicherweise wegen Suchtmittelbesitz angezeigt wurden, ist es entscheidend, schnell und richtig zu reagieren, um eine Strafe oder ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Oft versucht die Polizei, eine schnelle Aussage oder Unterschrift zu bekommen, die später gegen Sie verwendet werden könnte. Deshalb gilt: Machen Sie keine Aussage ohne rechtlichen Beistand! Selbst wenn Sie glauben, die Situation einfach aufklären zu können, kann jedes Wort missverstanden oder verdreht werden.
Falls möglich, sollten Sie sofort Beweise sichern. Gibt es Zeugen, Nachrichten, Kameraaufnahmen oder andere Dokumente, die Ihre Unschuld belegen? Diese können entscheidend sein, um die Anzeige schnell aus der Welt zu schaffen. Doch das Wichtigste: Kontaktieren Sie umgehend unser Team. Als erfahrene Strafverteidiger kennen wir genau die richtigen Schritte, um mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu kommunizieren. Oft kann durch eine perfekte Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, sodass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt.
Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, entwickelt unser Team eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Unschuld zu beweisen und negative Konsequenzen zu verhindern. Lassen Sie sich also nicht ungerechtfertigt bestrafen – unser Team steht Ihnen zur Seite und sorgt für Ihre bestmögliche Verteidigung!
Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie!