Anwalt Kinderpornografie - Strafrecht und Verteidigung
In unserer Praxis erleben wir es im Internetzeitalter immer häufiger, dass Personen schuldlos in den Vorwurf geraten, Kinderpornografie konsumiert zu haben. Das liegt oft an wechselnden Mobiltelefonen und an Geräten, die von verschiedenen Personen genutzt werden. Solche Vorwürfe müssen von Anfang an ernstgenommen werden und dürfen keinesfalls “auf die leichte Schulter” genommen werden - denn selbst bei einer Erstverurteilung ist die Strafe gewöhnlich über drei Monate Haftstrafe. Das bedeutet in der Praxis: Jeder zukünftige Arbeitgeber wird Bescheid wissen. Das kann die Karriere natürlich leicht zerstören.
Handlungsempfehlung: Nichts ohne den Anwalt sagen!
Die goldene Regel im Strafrecht ist immer: Nichts ohne den Anwalt sagen!
Ganz wichtig ist zu wissen, dass die ermittelnde Polizei ohnehin das Verfahren nicht einstellen darf. Daher ergibt es keinen Sinn, durch eine “Kooperationsbereitschaft” die Polizei auf seine Seite zu ziehen. Es ergeben sich keinerlei Vorteile daraus, ohne einen Anwalt auszusagen.
Das gilt insbesondere in hoffnungslosen Situationen. Das reumütige Geständnis kann man auch vor dem Richter ablegen und die Auswirkung auf die Bestrafung ist diesselbe, egal ob man schon bei der Polizei oder erst beim Gericht sich schuldig bekennt.
Umgekehrt kann ein Rechtsanwalt selbst in hoffnungslosen Situation durch seine Erfahrung und sein Wissen eine Ausweg finden.
Daher: Keinesfalls einer Einladung der Polizei Folge leisten und keinesfalls mit der Polizei über Ihren Fall sprechen!
Was wird alles unter Strafe gestellt?
In Österreich wird der Besitz (Download) wie auch der Konsum (bloßes Anschauen) von Kinderpornografie unter Strafe gestellt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft, bei Qualifikationen bis zu fünf Jahre Haft.
Wichtig: Auch Animationen von Kinderpornografie wie etwa Cartoons oder Zeichentrickfilme stehen unter der gleichen Strafe.
Wie läuft der weitere Prozess ab?
Es kommt in der Folge zu einem Ermittlungsverfahren, in welchem man nun Rede und Antwort stehen sollte.
Die eigene Stellungnahme sollte wohl überlegt sein und es empfiehlt sich, eine solche Stellungnahme schriftlich und nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abzugeben.
Die Stellungnahme nimmt die bestehenden Beweismittel in Bedacht - auch dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
Achtung Kostenfalle Gutachten!
Schließlich kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren.
Im Ermittlungsverfahren kommt es vor allem in Wien oft dazu, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, welches beurteilt, welche kinderpornografischen Inhalte gefunden werden konnten. Dafür werden beschlagnahmte Geräte und PC ausgewertet. Diese Gutachten verschlingen Unkosten, in Höhe zwischen 10.000 bis 30.000 EUR. Auch hier ist es wichtig, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, um solche Kosten nach Möglichkeit vermeiden zu können.