Eugenio Gualtieri.

Start › Strafrecht

Widerstand gegen die Staatsgewalt - was droht?

Eine hitzige Auseinandersetzung mit der Polizei, eine unbedachte Bewegung bei einer Kontrolle, eine Teilnahme an einer Demonstration oder das Festhalten eines Freundes – schneller als gedacht kann eine Situation eskalieren und der Vorwurf „Widerstand gegen die Staatsgewalt” im Raum stehen.

Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wann macht man sich strafbar, und welche Strafen drohen?

In diesem Artikel erklären wir, was das Gesetz unter Widerstand gegen die Staatsgewalt versteht, welche Handlungen als strafbar gelten und worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit Behörden in Konflikt geraten. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben – und wie Sie sich am besten verhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Was bedeutet Widerstand gegen die Staatsgewalt?

In Österreich ist „Widerstand gegen die Staatsgewalt” nach § 269 StGB strafbar.

Widerstand gegen die Staatsgewalt bedeutet, sich aktiv gegen eine Amtshandlung von Polizisten oder anderen Behörden zu wehren. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand sich einer Festnahme entzieht, einen Beamten wegstößt oder ihn daran hindert, seine Arbeit zu tun. Auch Drohungen oder aggressives Verhalten gegenüber Beamten können als Widerstand gewertet werden.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass Amtshandlungen ohne Störungen oder Gewalt durchgeführt werden können. Doch nicht jede Reaktion auf eine Polizeiaktion ist automatisch strafbar – wichtig ist, was genau passiert und wie die Situation eingeschätzt wird.

Was zählt als Staatsgewalt in Österreich?

In Österreich bezeichnet der Begriff „Staatsgewalt” die Befugnis des Staates, Gesetze durchzusetzen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Sie wird durch verschiedene Organe ausgeübt, darunter Polizei, Gerichte und Verwaltungsbehörden. Diese Institutionen haben das Recht und die Pflicht, Regeln durchzusetzen, Straftaten zu verfolgen und für Sicherheit zu sorgen.

Die Staatsgewalt ist dabei an die Verfassung und Gesetze gebunden, um Willkür zu verhindern und die Rechte der Bürger zu schützen. Ein wichtiger Grundsatz ist die Gewaltentrennung, die sicherstellt, dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unabhängig voneinander arbeiten.

Was ist die Strafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Die Strafe hängt stark von der Schwere des Vorfalls ab.

Grundstrafrahmen

Wer sich mit Gewalt oder durch eine gefährliche Drohung gegen eine Amtshandlung wehrt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Amtshandlung tatsächlich rechtmäßig war – entscheidend ist, ob der Beamte im Rahmen seiner Aufgaben gehandelt hat.

Strengere Strafen bei erschwerten Umständen

In schwereren Fällen, etwa wenn mehrere Personen gemeinsam Widerstand leisten oder wenn Beamte erheblich behindert werden, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Besonders drastisch wird es, wenn Gewalt gegen den Beamten selbst angewendet wird. Hier können die Strafen noch höher ausfallen, insbesondere wenn es zu Verletzungen kommt.

Zusätzliche Konsequenzen

Neben einer strafrechtlichen Verurteilung kann Widerstand gegen die Staatsgewalt auch andere Folgen haben. Wer etwa bei Demonstrationen Widerstand leistet, riskiert ein Versammlungsverbot oder weitere rechtliche Konsequenzen. Zudem kann eine Vorstrafe erhebliche Auswirkungen auf das Berufsleben haben.

Der Widerstand gegen die Staatsgewalt wird in Österreich ernst genommen und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer mit Behörden in Konflikt gerät, sollte daher besonnen reagieren und seine Rechte kennen. In vielen Fällen kann eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen, schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

“Widerstand gegen die Staatsgewalt”! - Freispruch nach falscher Anklage

In diesem unfassbaren Fall wurde unser Mandant, nachdem er gewaltsam festgenommen und misshandelt wurde, beschuldigt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.

Der Österreicher Daniel A. hatte noch nie Probleme mit der Polizei, aber an einem Sommertag kam alles anders. Er wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt und es entwickelte sich ein Streitgespräch über die Reifen seines Autos. Währenddessen parkte seine Lebensgefährtin den Wagen kurz um, da das Auto die Straße blockierte. Daniel A. suchte in seiner Geldbörse nach seinem Führerschein. Als er ihn nicht fand, ging er Richtung des umgeparkten Fahrzeugs. Laut zwei Augenzeugen, die zufällig anwesend waren, ist dann Folgendes passiert: Die Polizisten, die Dienst hatten, hatten das Umparken nicht mitbekommen und dachten, das wäre ein Fluchtversuch. Unter dem Ruf “wohin geht das Arschloch” stürzten sich zuerst drei, dann fünf Polizisten auf ihn. Sie haben ihn an eine Hauswand gefesselt und so heftig verprügelt, dass einer der Polizisten später noch offene Verletzungen an seiner Rückhand hatte.

Daniel A. wurde festgenommen und dann 12 Stunden im Gefängnis festgehalten. Da erfuhr er, dass er nun wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt ist. Angeblich hatte er sich im Rahmen seines “Fluchtversuchs” umgedreht und dann einen Faustschlag gegen die Schulter eines Polizisten gesetzt.

Im Fall von Daniel A. war die Beweislage echt schwierig, weil das vorhandene Videomaterial nicht die entscheidenden Momente zeigte. Wir mussten also die Widersprüche der sechs Polizisten herausarbeiten und die Glaubwürdigkeit der beiden unabhängigen Augenzeugen verteidigen.

Bei der Befragung kam dann etwas Interessantes raus: Die Aussagen der sechs Polizisten waren sich ziemlich ähnlich. Eine Polizistin, die selbst nicht beschuldigt wurde und nur Zeugin war, hat nach einer intensiven Befragung durch uns dann zugegeben, dass alle Aussagen von den Polizisten gemeinsam erstellt worden waren und sie selbst dabei mitgemacht hat.

Zwei der Polizisten haben dann unter Druck ihre Aussagen zurückgezogen und gesagt, dass sie nur einen Ausschlag von Daniel A. nach hinten gesehen haben, aber keinen echten Faustschlag gegen die Schulter, wie sie es zuerst gesagt hatten.

Beide Augenzeugen haben aber bestätigt, dass es keinen Ausschlag nach hinten gab. Die Polizisten haben die Situation falsch gedeutet und dann überreagiert. Vor Gericht waren beide Augenzeugen sichtlich erbost darüber, dass Daniel A. überhaupt angeklagt worden war.

Nachdem wir mit unserem Expertenteam diesen Fall so deutlich die Falschaussagen der Polizisten nachweisen konnten, blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als unseren Mandanten komplett frei zu sprechen!

Gibt es zivilrechtlichen Folgen bei Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Ja, neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann Widerstand gegen die Staatsgewalt in Österreich auch zivilrechtliche Folgen haben. Diese ergeben sich vor allem dann, wenn durch den Widerstand ein Beamter verletzt oder ein Sachschaden verursacht wird.

Mögliche zivilrechtliche Konsequenzen:

1. Schadenersatzforderungen

Wird ein Beamter bei der Amtshandlung verletzt – etwa durch Schläge, Tritte oder andere Gewalthandlungen – kann er oder der Staat Schadenersatz verlangen. Dazu gehören Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzensgeld.

2. Amtshaftung oder persönliche Haftung

In bestimmten Fällen kann der Staat für Schäden aufkommen, die im Zuge einer Amtshandlung entstehen. War der Widerstand jedoch schuldhaft und rechtswidrig, kann der Staat die entstandenen Kosten auf den Täter rückübertragen.

3. Sachschäden

Falls bei der Amtshandlung Ausrüstung oder Fahrzeuge der Exekutive beschädigt werden (z. B. Polizeiauto, Uniform, Funkgerät), kann eine zivilrechtliche Ersatzpflicht entstehen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt kann also nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen kann man für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Wer in eine solche Situation gerät, sollte sich daher rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um mögliche Konsequenzen abzumildern.

Was kann ich machen wenn mir Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird?

Wenn Ihnen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird, kann das ernste Folgen haben – von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu zivilrechtlichen Forderungen. Damit Sie keine Fehler machen, die Ihre Situation verschlimmern, sollten Sie diese Schritte befolgen:

1. Ruhe bewahren und nichts übereilt sagen

Bei einer Konfrontation mit der Polizei ist es wichtig, nicht emotional oder aggressiv zu reagieren. Vermeiden Sie es, sich zu verteidigen oder zu rechtfertigen – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

2. Keine Aussagen ohne Anwalt machen

Nach einer Festnahme oder Vorladung sollten Sie keine Aussagen zur Sache machen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können Ihnen später schaden.

3. Protokoll und Vorwürfe prüfen

Lassen Sie sich genau erklären, was Ihnen vorgeworfen wird. Falls Sie ein Protokoll oder eine Anzeige erhalten, notieren Sie sich alle Details und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab.

4. Beweise sichern

Falls möglich, sollten Sie Beweise sammeln, die Ihre Unschuld oder eine übermäßige Polizeigewalt belegen – zum Beispiel Videos, Zeugenaussagen oder medizinische Gutachten, falls Sie verletzt wurden.

5. SOFORT einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren

Je früher Sie rechtliche Unterstützung haben, desto besser sind Ihre Chancen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Als erstes muss sofort eine Maßnahmenbeschwerde erfolgen. Hier hat man auch nur 6 Wochen Zeit dies zu erledigen! Deswegen so schnell wie möglich Kontakt zu unseren Experten aufnehmen!

Wir sind Experten im Strafrecht und wissen genau, wie wir Sie in solchen Fällen bestmöglich verteidigen.

Was ist eine Maßnahmenbeschwerde? Wieso muss ich diese machen?

Wenn Ihnen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird, sollten Sie nichts überstürzen und vor allem keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand machen.

Jede unbedachte Reaktion kann Ihre Situation verschlechtern.

Der aller erste Schritt ist in die Gegenoffensive zu gehen: eine Maßnahmenbeschwerde machen! Dann muss die Polizei oder die beteiligten Organe der Staatsgewalt erstmal beweisen wieso diese Maßnahme die getätigt wurde rechtens war. Hier klären sich dann meistens schon die falschen Aussagen auf.

Hier arbeiten wir auch mit dem Verein FAIR AUSTRIA - Verein für ein faires Österreich zusammen. Dieser übernimmt das finanzielle Risiko dieser Maßnahmenbeschwerde, sodass sie keinerlei finanzielles Risiko dabei tragen!

Lassen Sie sich nicht allein mit den Vorwürfen – wir stehen an Ihrer Seite!